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Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen sollen bei Wechseljahresbeschwerden helfen. Doch es gibt Risiken und die Wirkung ist nicht nachgewiesen. Zahlreiche Produkte sind (zu) hoch dosiert und es fehlen Warnhinweise.
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Verbraucherzentrale Bayern
Das Wichtigste in Kürze:
- Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht.
- Ob isoflavonhaltige Produkte gesundheitlich unbedenklich sind, ist wegen mangelnder Datenlage bisher auch nicht vollständig geklärt.
- Eine Wiederholung des Marktchecks der Verbraucherzentralen 2024 nach fünf Jahren zeigt: Weiterhin überschreiten 40 Prozent der isoflavonhaltigen Produkte die empfohlene Tagesdosis.
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Was sind Isoflavone?
Isoflavone sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die insbesondere in Sojabohnen aber auch in Rotklee oder Kudzu vorkommen. Die Struktur der Isoflavone ähnelt der des menschlichen Hormons Östrogen, weshalb es auch als Phytoöstrogen bezeichnet wird.
Die Verbraucherzentralen haben 2019 in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Teils wird mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben. In 2024 erfolgte eine Nachprüfung.
Gesundheitsrisiken durch fehlende Höchstmengen
Die EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Verzehrsmengefür isolierte Isoflavone von 100 mg für Soja-Isoflavone und 43,5 mg für Rotklee-Isoflavone. 64 Prozent der Produkte überschritten diese Werte. Problematisch für die Bewertung ist, dass die EFSA nur Orientierungswerte angibt und diese Werte nur für gesunde Frauen nach den Wechseljahren gelten. Solche Empfehlungen fehlen für Frauen in den Wechseljahren, die meist gezielt in der Produktewerbung angesprochen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt auch diesen Betroffenen, die Orientierungswerte einzuhalten.
Bei einer Nachprüfung im September 2024 überschritten immer noch 41 Prozent der Produkte die Orientierungswerte der EFSA. Fünf der im Jahr 2019 geprüften Produkte, von denen vier damals die Werte deutlich überschritten, sind derzeit nicht mehr erhältlich.
Problematisch ist es, wenn zusätzlich täglich sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte auf Sojabasis verzehrt werden. Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, ist von diesen Produkten abzuraten. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, rät das BfR von der Einnahme isoflavonhaltiger Nahrungsergänzungsmittel ab.
Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Wichtige Warnhinweise fehlen
Die Anbieter der überprüften Produkte ignorierten 2019 den von der EFSA empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer (Produkte mit Soja-Isoflavonen: 10 Monate, Produkte mit Rotklee-Isoflavonen: 3 Monate). Das gleiche gilt für den notwendig erachteten Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. 2019 waren nur auf einem Produkt entsprechende Warnhinweise aufgedruckt.
Auch 2024 ignorieren viele Anbieter weiterhin den empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer. Bei 82 Prozent der Isoflavon-Produkte fehlte er. Immerhin trugen sieben Produkte (41 %) den Hinweis auf der Verpackung, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Dies stellt zwar eine Verbesserung im Vergleich zu 2019 dar, ist aber noch weit davon entfernt, die Regel zu sein.
Und dann gibt es noch eine Vorschrift in der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 4, Absatz 1 b) i.). Dieser schreibt Informationen zum Schutz der Gesundheit vor, insbesondere bei einer Zusammensetzung, die für bestimmte Gruppen von Verbraucher:innen schädlich sein könnte. Das könnte für Frauen mit östrogenabhängigen Krebserkrankungen der Fall sein, da die Datenlage zur Sicherheit schlecht ist. Aber nur sieben Produkte (41 Prozent) tragen den entsprechenden Warnhinweis.
Werbung mit Gesundheitsversprechen
Sechs Produkte fielen 2019 wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben auf, zum Beispiel dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Hinzu kamen Gesundheitsaussagen zu Vitaminen, die von der EU ebenfalls nicht zugelassen sind. 2024 wurde dieser Aspekt nicht geprüft.
Registrierung mangelhaft
Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte 2019 gezeigt: Vier Produkte aus dem Internet sind beim BVL nicht registriert und existieren für die Behörden faktisch nicht.
Tipps zu Isoflavonen als Hilfe in den Wechseljahren
- Nehmen Sie auf keinen Fall ohne ärztliche Rücksprache isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel.
- Kaufen Sie nur von solchen Herstellern, die ihre Verantwortung Ernst nehmen und sich sowohl an die empfohlenen Höchstmengen halten als auch alle Warnhinweise nennen.
- Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.
Forderungen der Verbraucherzentralen
- Der Gesetzgeber muss verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen.
- Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.
Marktcheck isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel (Stand 24.10.2019)
Nachprüfung Marktcheck isoflavonhaltige NEM (Stand 08.10.2024)
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